ALLGEMEINES

Liveliner-Technik

Aufbauzeit Bühne und Technik,
ca. 120 Minuten

Bühnengröße und –Höhe,

Szenenfläche 10x5m (abzgl. Regieplatz);
Bühnenboden ca. 1,40m hoch;
Bühnendach von 6m nach hinten abfallend.

Bühnenaufgang,
Wahlweise rechte und/ oder linke Seite,
hinterer Notausgang;

Bühnen- Inneres,
Mit Keilabsorbern bearbeitete Wandflächen;
abklappbare Riser; Bühnenstromverteilung.

Festivalbetrieb,

Seitliche Laderampe (Rollcases/Backline).

Achslast,
Maximal 6,5 Tonnen.

 

LIVELINER

TOURING SOUNDED STAGE

Betriebsbedingungen:
Strombedarf bei Ankunft:
380V/ 63A, 5-polig CEE;
Aufbauplatz:
Feste, recht ebene Fläche
min. 17m x 7m x 8m (BxTxHö).
Anfahrt:
Min. 3m Breite, 4m Höhe,
Rangierraum.


Tontechnik:

  • Aktives 4-Wege Front-Beschallungssystem der Fa. "EAW".
  • Realistische, zuverlässige Beschallung von 3- 5000 Zuhörern (auch bei dynam. Livemusik).
  • Grundausstattung : 6x EAW  "KF 750"- Systeme, 8 x  EAW "SB 750 ".
  • Erweiterung mit eigenem Material ("KF 750, KF755, KF 730,,  oder Fils mit EAW „JFL 210“).
  • Foh- Basispult  "DDA- Interface“  ( Zurüstung: CREST "-X-VCA" , Yamaha "M7 CL/48" oder Soundcraft "MH-3")
  • 3dig. Effekte, min. 8 Kompressoren, 8 Gates und weitere prof. Peripheriegeräte stehen zur Verfügung.
  • Separat steuerbare Monitortechnik mit 6 Konus- und weiteren 10 Ausspielwegen über Yamaha "Ls-9-32" (Zurüstung mit 16.ner ADAT  Karte auf 48 Monitor- Inputs.
  • Minimal 9 Wedges auf  6 Wegen  mit EAW " SM84" , EAW "SM 200" sind vorhanden  ( Special: aktiv KS SAT-System).
  • …des weiteren gibt es ein Standard-Mikro-Set ( ca.30 Stk.), 6 drahtlose Handsender,, sowie CD & MD Zuspielung

Lichttechnik:

  • Grundausleuchtung über 6 x 1Kw "Strand" Stufenlinsen (Kunstlicht).
  • Ca. 20Kw steuerbares Effektlicht (Par- Lampen im Front- u. Back Truss) ; integrierte Blinder und LED- Streifen.
  • Zurüstung nach Absprache- auch auf Grund statischer Vorgaben.

Der "Liveliner"  ist  Bühnen- TÜV geprüft und „ausführungsgenehmigt“ gemäß  dem geltendem Landesbaurecht; Unser Veranstaltungsmeister sorgt für den Aufbau gemäß den Richtlinien für Fliegende Bauten (Fl Bau R);Auch als Veranstalter müssen Sie sich die Konformität der angemieteten Bühnen bestätigen lassen (Landesbaurecht)

 

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